Grabdenkmal für Johann von Königsbach

Nr. 210

Das Denkmal stammt aus der Hospitalkirche. Im oberen Teil befindet sich eine fragmentierte Inschrift, im unteren Teil ein Vollwappen. Auf der Helmzier sieht man eine Krone, darauf, etwa ab Hüfthöhe, eine Frauengestalt in Rock und Mieder und langen, offenen Haaren, die bis zum Gesäß herabreichen. In ihren ausgebreiteten Armen hält sie einen Fisch mit dem Kopf nach oben. Die Fische (= Barben) stammen ursprünglich aus dem Wappen der französischen Grafschaft Mömpelgard, die von 1397 – 1793 zu Württemberg gehörte. Links neben dem Vollwapppen befindet sich ein weiteres Wappenschild mit einem g-förmigen Buchstaben; das Wappenschild rechts ist nicht mehr zu erkennen. Die lateinische Inschrift lautet (nach Wais): „Ornatissimo ac clarissimo Domino Johanni Kyngspach Juris consulto, qui postquam maiorem vitae suae partem Ducalibus negotiis peragendis ut consiliarius fideliter impendi, et diem clausit extremum liberi parenti disideratissimo monumentum hoc posuerunt. Vixit annos LXXXI. Obiit anno salutis nostrae MDXLIX. IV Januarii. Qui V.C.V.“ Deutsch (nach Wais): „Dem geehrtesten und berühmtesten Herrn Johann von Königspach, Rechtsverständiger, welcher, nachdem er den größeren Teil seines Lebens in Vollziehung herzoglicher Geschäfte als Rat treulich zugebracht, nun seinen letzten Tag beschlossen hat. Die Kinder haben dem schmerzlich vermißten Vater dies Denkmal gesetzt. Er lebte 81 Jahre. Er starb im Jahr 1559 am 4. Januar. Welcher lebe mit den Lebendigen.“ Johann von Königsbach (1478 – 1559) war nach seinem Jurastudium herzoglich württembergischer Rat. Aus Protest gegen die Politik von Herzog Ulrich verließ er 1534 Stuttgart und ging an das Reichskammergericht nach Speyer.

Jahr: 1559

Material: Sandstein

Zurück nach oben