Gründungstafel vom Bebenhäuser Hof
Nr. 79
Das Kloster Bebenhausen bei Tübingen hatte den ältesten urkundlich nachweisbaren Klosterbesitz im Stuttgarter Tal. Er wird in einer päpstlichen Urkunde vom 8. März 1229 genannt. 1286 erhielt das Kloster die Erlaubnis auf einem Grundstück an der heutigen Schmalen Straße eine Kelter zu errichten. Dieser Besitz erweiterte sich durch Zukäufe und Neubauten zum größten klösterlichen Anwesen in Stuttgart. Der markanteste Bau des Klosterhofes war die 1495 bis 1502 errichtete Kirche, an derer Außenfassade die Gründungstafel angebracht war, die als das schönste und handwerklich außerordentlich sorgfältig gearbeitete Renaissance-Objekt im Lapidarium gelten kann. Nach der Einführung der Reformation in Württemberg 1534 wurde der Besitz eingezogen und aufgelöst. Zuletzt diente die Kirche als Polizeigefängnis bis zur Zerstörung im Zweiten Weltkrieg. 1953 wurde die Ruine abgebrochen. Heute steht auf dem Gelände das 1957 sogenannte „Dreifarbenhaus“ (= Bebenhäuser Hof 2 – 6). Die lateinische Inschrift lautet: „Anno Christi M D II/Julio Il Pontifice Maximo et/Maxaemilia, no Imperatore Desti/nato Johannes nobili genere natus de F/ridingenAb/ba in Bebenh/usen a fund/ amentis fixit fexit finivit.“ In deutscher Übersetzung: „Im Jahre 1502, als Julius II. Paps! und Maximilan zum römischen Kaiser bestimmt war, hat Johannes aus dem adligen Geschlecht derer von Friedingen, Abt in Bebenhausen, dieses Haus von Grundauf angelegt, ausgeführt und vollendet.“ Im oberen Drittel der Tafel ist das Wappen des Klosters und des Abtes mit Mithra und Bischofsstab.
Jahr: 1502
Material: Sandstein